Neuigkeiten aus der Treuhandbranche
STAF tritt am 01.01.2020 in Kraft
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die STAF löst bestehende Steuerregimes ab, die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehen. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt.
Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst und die AHV erhält eine Zusatzfinanzierung.
Was ändert für Sie?
Wir thematisieren aus einer Vielzahl von Änderungen diejenigen, welche unsere Kunden ab 01.01.2020 betreffen.
Bis Ende Jahr profitieren Holdinggesellschaften noch von reduzierten Kapitalsteuersätzen und Gewinnsteuerbefreiung auf Stufe Kanton. Ab 2020 werden Holdinggesellschaften bei der Kapitalsteuer ordentlich besteuert, gleich wie normale Gesellschaften. Der Wegfall der Gewinnsteuerbefreiung tangiert reine Kaufholdings (Gesellschaft, welche nur für den Kauf einer Unternehmung gegründet wurde) nur am Rande, weil der Beteiligungsabzug weiterhin möglich ist.
Zusammengefasst heisst das, dass Holdinggesellschaften lediglich mit einer höheren Kapitalsteuer rechnen müssen. Die Gründung einer Holdinggesellschaft ist bei Unternehmenskäufen nach wie vor sinnvoll.
Steuererleichterung für ordentliche Gesellschaften
Ordentliche Betriebsgesellschaften profitieren ab 2020 von tieferen Gewinnsteuersätzen von 12 bis 20 % inkl. direkte Bundessteuer (bis 2019 15-25 %) und teilweise reduzierter Kapitalsteuer.
Ab 2019 helfen wir Ihnen vorzusorgen!
Bis anhin wurden Dividendenausschüttungen an Beteiligte auf Stufe Bund zu 60 % und je nach Kanton bis zu 60 % besteuert. Ab 2020 werden Dividenden auf Stufe Bund zu 70 % besteuert. Die Kantone müssen die Dividende zu mindestens 50 % besteuern.
Die Besteuerung von Dividenden wird somit für Privatpersonen etwas höher. Jedoch sind Dividendenbezüge in Kombination mit Einkäufen in die 2. Säule nach wie vor interessante Steueroptimierungsmöglichkeiten.
Elektronische MWST-Abrechnung
Letztes Jahr haben wir Sie an dieser Stelle informiert, dass die MWST-Abrechnung irgendwann nur noch elektronisch eingereicht werden kann. Im Verlauf des Jahres 2020 wird es nun so weit sein.
Die MWST-Abrechnung wird nur noch auf Gesuch hin in Papierform zugestellt.
Nebst dem Onlineportal „ESTV SuisseTax“ wird es im Verlauf von 2020 auch eine einfache Version ohne erforderliches Login geben.
Im Verlaufe des 2020 werden wir uns bei allen melden, die bis jetzt noch nicht umgestellt sind.
In eigener Sache
Erweiterung Dienstleistungsangebot
Gerne informieren wir an dieser Stelle, dass wir unser Dienstleistungsangebot erweitern:
Neu sind wir in der Lage, Revisionen und Sonderprüfungen selbständig durchzuführen. Unsere Revisionsgesellschaft verfügt über eine Zulassung als Revisionsexpertin.
Weiter bieten wir ab dem 1. Januar 2020 unsere Beratungen in Deutsch, Italienisch, Französisch und Englisch an.
Seit 2019 führen wir eigene FPH-akkreditierte Fort- und Weiterbildungen an. Die aktuellen Angebote finden Sie unter Veranstaltungen.
Neue Mitarbeiterin
Seit 1. November 2019 ist Frau Corinne Moser bei uns als Sachbearbeiterin Buchhaltung / Treuhand beschäftigt.
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Vom 24. Dezember 2019, 12.00 Uhr bis 5. Januar 2020 bleibt unser Büro geschlossen.
Gerne sind wir ab dem 6. Januar 2020 wieder für Sie da.