Newsletter Dezember 2021

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Neuigkeiten aus der Treuhandbranche

Quellenbesteuerung von Teilzeitmitarbeitetenden mit mehreren Arbeitgebern

Auf den 1. Januar 2021 sind zahlreiche Änderungen bei der Quellensteuer in Kraft getreten. Grundlage hierfür und für diesen Beitrag bildet das Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

In diesem Bericht geht es um die Quellenbesteuerung von Mitarbeitenden in einem Teilpensum, welche mehrere Arbeitgeber haben.

Satzbestimmendes Einkommen

Sind Arbeitnehmende nur bei einem Arbeitgeber in einem Teilzeitpensum angestellt und erzielen daneben keine weiteren Erwerbs- bzw. Ersatzeinkünfte, hat für die Satzbestimmung keine Umrechnung der Löhne zu erfolgen. Das heisst, die Löhne gemäss Lohnabrechnung unterliegen 1 zu 1, ohne Umrechnung, der Quellensteuer.

Haben quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse (inkl. Ersatzeinkünfte) bzw. beziehen sie Lohnzahlungen und/oder Ersatzeinkünfte von verschiedenen Arbeitgebern, sind die satzbestimmenden Einkommen für jedes einzelne Arbeitsverhältnis bzw. Versicherungsverhältnis wie folgt zu ermitteln:

  • Umrechnung auf den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad aller Erwerbstätigkeiten (inkl. Ersatzeinkünfte) des Arbeitnehmenden;
  • Umrechnung auf einen Beschäftigungsgrad von 100 %, wenn der effektive Gesamtbeschäftigungsgrad durch den Arbeitnehmenden nicht offengelegt wird;
  • Umrechnung auf das tatsächliche Gesamtbruttoeinkommen, sofern die Einkünfte dem Schuldner der steuerbaren Leistung bekannt sind bzw. bekannt gegeben werden.

Diese Regelung gilt auch für Erwerbstätigkeiten im Ausland. 

Sollten Arbeitnehmende mit den Quellensteuerabzügen nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei bei der zuständigen Steuerbehörde bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres eine Neuberechnung der Quellensteuer oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen.

Ein Beispiel

Zwei Arbeitsverhältnisse in der Schweiz (Gesamtpensum: 90%): Arbeitnehmende «Z» ist bei der 3 AG und bei der 2 AG angestellt und erzielt folgende Lohneinkommen (beiden Arbeitgebern ist das jeweils andere Pensum nicht bekannt):

Arbeitgeber | Pensum | Bruttolohn | satzbestimmendes Einkommen

3 AG | 50% | 4‘500 | 9‘000

2 AG | 40% | 4‘400 | 11‘000

Wir helfen Ihnen gerne

Alleine dieses Beispiel zeigt, wie komplex die Lohnadministration heutzutage ist und was alles beachtet werden muss. Wir helfen Ihnen gerne den Durchblick zu behalten. Melden Sie sich auf info@apotreuhand.ch

Sozialversicherungen

Keine Änderungen für 2022.

In eigener Sache

Neue Website und Digitalisierung 

Zu Beginn des Jahres wurde unsere neue Website aufgeschaltet. Redesign, Modernisierung und Übersichtlichkeit standen für uns dabei im Vordergrund. Zudem wurde bei dieser Gelegenheit der Anmeldeprozess für unsere zahlreichen Veranstaltungen vereinfacht und das apocloud-login in die Website integriert. Wir hoffen, dass Sie genauso viel Freude an der Website haben wie wir.

Wir sind laufend daran, unsere internen Prozesse zu optimieren und zu digitalisieren. In diesem Jahr haben wir die kompletten Lohnbuchhaltungen für unsere Kunden auf papierlose Bearbeitung umgestellt.

Beim Kreditorenwesen unserer Kunden arbeiten wir erfolgreich mit der apocloud, welche sowohl für uns, wie auch für unsere Kunden, den Erfassungsprozess optimiert und dabei die Archivierung der Kundenunterlagen zugleich digitalisiert, sodass Sie ihre Rechnungen nicht mehr physisch aufbewahren müssen. 

Wollen auch Sie Ihre Dokumente (nicht nur die Rechnungen) gerne digital aufbewahren und zugleich die Prozesse beim Datenaustausch mit uns optimieren, helfen wir Ihnen gerne bei der Umstellung auf die apocloud.

Neue Mitarbeiter

Zur Verstärkung unseres Teams starteten am 1. August 2021 bzw. 30. November 2021 Herr Oliver Wittwer und Frau Marina Stadelmann bei uns als Treuhand-Generalisten. Weiter begann Frau Rebekka Bischoff am 1. August 2021 ihre Berufslehre zur Kauffrau EFZ.

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Vom 24. Dezember 2021, 12.00 Uhr bis 2. Januar 2022 bleibt unser Büro geschlossen. 

Gerne sind wir ab dem 3. Januar 2022 wieder für Sie da.

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