Newsletter Dezember 2022

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Neuigkeiten aus der Treuhandbranche

Neues Erbrecht ab 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen finden, unabhängig vom Datum eines Testaments oder eines Erbvertrages, auf alle Nachlässe der nach dem 31. Dezember 2022 verstorbenen Erblasser Anwendung.

Anpassung der Pflichtteile

Zusammengefasst sind ab dem 1. Januar 2023 folgende Änderungen in den Pflichtteilen wirksam:

  • Senkung des Pflichtteils der Nachkommen auf ½ des gesetzlichen Erbteils
  • Abschaffung des elterlichen Pflichtteils

Bei Ehegatten oder eingetragenen Partnern bleibt der Pflichtteil unverändert bei ½ des gesetzlichen Erbteils.

Erhöhung des verfügbaren Teils bei Nutzniessung des überlebenden Ehegatten oder des eingetragenen Partners am Erbteil gemeinsamer Kinder

Durch gegenseitige Meistbegünstigung können sich die Ehegatten oder die eingetragenen Partner, wie bisher gegenüber gemeinsamen Kindern die Nutzniessung am ganzen, den Kindern zufallenden Teil der Erbschaft zuwenden. Zudem kann dem überlebenden Ehegatten oder dem eingetragenen Partner die Hälfte des Nachlasses zu Eigentum zugesprochen werden. Bisher war dies nur mit einem Viertel des Nachlasses möglich.

Die Nutzniessung entfällt auf dem Pflichtteil der Kinder bei Wiederverheiratung oder Begründung einer neuen eingetragenen Partnerschaft und gehen nachträglich unbelastet zum Eigentum der Kinder über.

Tod während des Scheidungsverfahrens

Stirbt ein Ehegatte während eines laufenden, von beiden Parteien gemeinsam eingeleiteten oder durch sie gemeinsam fortgesetzten Scheidungsverfahrens oder haben sie bereits während mindestens 2 Jahren getrennt gelebt, so verliert der überlebende Ehegatte folgende Ansprüche:

1.  Pflichtteilsanspruch

2.  Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen

3.  Begünstigungen aus ehevertraglicher Vereinbarung bei
Errungenschaftsbeteiligung oder bei Gütergemeinschaft

Die Regelungen gemäss 1. und 2. gelten auch bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.

Schenkungen zu Lebzeiten

Mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken können Zuwendungen zu Lebzeiten eines Erblassers, die mit einem
abgeschlossenen Erbvertrag nicht vereinbar und in diesem nicht vorbehalten worden sind, vom Vertragspartner
angefochten werden.

ab 2023

Das neue Aktienrecht ab 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Dieses birgt viele neue Möglichkeiten wie das Kapitalband, die Zwischendividende auf Basis eines Zwischenabschlusses, die virtuelle Generalversammlung, usw.

Um von diesen Möglichkeiten jedoch Gebrauch zu machen, sind Anpassungen in den Statuten zwingend notwendig. Zudem ist zu prüfen, ob die bestehenden Statuten noch dem neuen Aktienrecht entsprechen, und sollte dem nicht so sein, sind diese innert zwei Jahren ab dessen Inkrafttreten (also bis Ende 2024) anzupassen.

Sowohl beim neuen Erbrecht wie auch beim neuen Aktienrecht besteht aufgrund der erwähnten Neuerungen vielfach Handlungsbedarf respektive Handlungsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation und bei der Umsetzung erwähnter Neuerungen. 

Wir helfen Ihnen gerne

Anpassungen auf 2023

Sozialversicherungen

Diverse Anpassungen auf nächstes Jahr.

In eigener Sache

Sanierung unserer Büroräumlichkeiten an der Schermenwaldstrasse in Ittigen

In einer dreimonatigen Umbauphase haben wir unsere Infrastruktur auf den aktuellsten Stand gebracht. Inzwischen sind es bereits wieder knappe drei Monate her, seitdem wir unsere frisch sanierten Büroräumlichkeiten beziehen durften.

Das Projekt war ein voller Erfolg und wir sind davon überzeugt, dass die Veränderung sowohl uns wie auch unseren Kunden einen wesentlichen Mehrwert bieten wird. Einerseits ermöglicht uns die top moderne Infrastruktur unsere Kunden weiterhin auf hohem Niveau zu beraten, anderseits verbringen wir und unsere Mitarbeitenden einen grossen Teil unserer Zeit in diesen Räumen. Diese werden nun sowohl repräsentativ unseren Kunden wie auch der Arbeitsatmosphäre unserer Mitarbeitenden gerecht.

Umso mehr freuen wir uns, Sie bei nächster Gelegenheit in Ittigen begrüssen zu dürfen und Ihnen unser vollendetes Projekt zu präsentieren.

Herzliche Gratulation!

Es freut uns ausserordentlich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Mirjam Gerber die anspruchsvolle Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder bestanden hat und neu den geschützten Titel «Treuhänderin mit eidgenössischem Fachausweis» führen darf.



Wir gratulieren Mirjam herzlich zu dieser grossartigen Leistung!

Neue Mitarbeiter:innen

Zur Verstärkung unseres Teams durften wir im Jahr 2022 Herr Thanushan Palasingam (01.05.2022), Frau Rachel Wenger (01.06.2022), Frau Kateryna Riediker (09.06.2022) und Frau Melina Jörg (01.08.2022) willkommen heissen. Weiter begann Herr Mihail Ilievski am 1. August 2022 seine Berufslehre zum Kaufmann EFZ.

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Vom 24. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 bleibt unser Büro geschlossen.

Gerne sind wir ab dem 3. Januar 2023 wieder für Sie da.

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