Newsletter Dezember 2023

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Neuigkeiten aus der Treuhandbranche

Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Jahr 2024:
Worauf Sie achten sollten

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer angehoben. Diese Erhöhung ist das Ergebnis der Abstimmung vom 25. September 2022 über den «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer». 

In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen zu den neuen Mehrwertsteuersätzen, Hinweise zur zeitlichen Abgrenzung von Leistungen und den notwendigen Anpassungen.

Neue Mehrwertsteuersätze ab 2024

Die nachfolgende Tabellen zeigt die ab dem 1. Januar 2024 geltenden neuen Mehrwertsteuersätze:

Der Normalsatz gilt für alle Dienstleistungen, die nicht den reduzierten oder Sondersätzen unterliegen. Der reduzierte Satz kommt für Produkte wie Lebensmittel, Pflanzensamen, Dünger, Medikamente, Zeitschriften und andere Artikel zur Anwendung.

Saldo- und Pauschalsteuersätze

Besondere Szenarien und Abrechnungen über verschiedene Zeiträume hinweg

Zeitliche Abgrenzung

Wenn Dienstleistungen erbracht werden, die sich über Perioden mit unterschiedlichen Steuersätzen erstrecken, ist es erforderlich, diese getrennt auf der Rechnung auszuweisen. Nehmen wir an, Sie führen Arbeiten beim Kunden durch, die am 15. Dezember 2023 beginnen und erst am 20. Januar 2024 abgeschlossen werden. In diesem Fall müssen die beiden Zeiträume auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Das bedeutet in unserem Beispiel:

  • Alle Leistungen, die vom 15.12.2023 bis zum 31.12.2023 erbracht wurden, werden mit dem Mehrwertsteuersatz von 7,7 % abgerechnet. 
  • Alle Leistungen, die vom 01.01.2024 bis zum 20.01.2024 erbracht wurden, werden mit dem Mehrwertsteuersatz von 8,1 % abgerechnet.

Teilrechnungen

Wenn Sie an einem Projekt beteiligt sind und Vereinbarungen für Zahlungen mittels Teilrechnungen mit dem Auftraggeber getroffen haben, ist auch in diesem Fall der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend. 

Die Steuerverwaltung empfehlt, insbesondere für Aufträge, die bis zum Ende des Jahres 2023 noch nicht abgeschlossen sind und sich in das Jahr 2024 erstrecken, Teilrechnungen bereits präzise abzugrenzen. Sie sollten die begonnenen Leistungen in Bezug auf ihre Art, ihren Gegenstand, ihren Umfang und den Zeitpunkt (oder Zeitraum) der Erbringung detailliert angeben.


Vorauszahlungen

Wenn Sie im Jahr 2024 eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die jedoch bereits im Jahr 2023 in Rechnung gestellt wird, ist in diesem Fall der neue Mehrwertsteuersatz von 8,1 % anzuwenden. Unabhängig davon, ob die Rechnung bereits im Jahr 2023 beglichen wird, erfolgt die tatsächliche Leistungserbringung erst in der neuen Abrechnungsperiode (2024), für die bereits der neue Steuersatz von 8,1 % gilt.

Sowohl beim neuen Erbrecht wie auch beim neuen Aktienrecht besteht aufgrund der erwähnten Neuerungen vielfach Handlungsbedarf respektive Handlungsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation und bei der Umsetzung erwähnter Neuerungen.


Service-Verträge und Abos

Wenn Sie Service-Abonnements anbieten oder Serviceverträge mit Ihren Kunden abschliessen, die sich über den Übergang von der alten zur neuen Abrechnungsperiode erstrecken, müssen Sie die Gebühren pro rata temporis aufteilen. «Pro rata temporis» bedeutet die Aufteilung des Betrags auf die jeweiligen Zeiträume.

Sofern Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit MWST-pflichtig sind, werden auch Sie von den Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Jahr 2024 betroffen sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation, sollten im Zusammenhang mit erwähnten Änderungen Fragen aufkommen.

Wir helfen Ihnen gerne

Sozialversicherungen 2024

Diverse Anpassungen auf nächstes Jahr

In eigener Sache

Neue Mitarbeiter:innen

Zur Verstärkung unseres Teams durften wir im Jahr 2023 Isabelle Schneider (15.05.2023) willkommen heissen. Weiter begann Lou Kuntze am 1. August 2023 seine Berufslehre zum Kaufmann EFZ.

Im Jahr 2024 werden unser Team zudem Huma Kafrosh, Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis (ab 01.01.2024) und Andy Segessemann, Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis (ab 01.02.2024) verstärken.

Herzliche Gratulation!

Es freut uns ausserordentlich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Gabriela Marsic die anspruchsvolle Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder bestanden hat und neu den geschützten Titel «Treuhänderin mit eidg. Fachausweis» führen darf.

Gabriela Marsic ist seit dem 1. August 2014 zuerst als erfolgreiche Absolventin der Berufslehre zur Kauffrau EFZ und im Anschluss als Treuhand-Generalistin bei der apo treuhand ag tätig und somit eines der langjährigsten Mitglieder unseres Teams. In dieser Zeit betreute sie unsere Kundinnen und Kunden immer mit grossem Einsatz auf qualitativ hohem Niveau und hat die Unternehmenskultur in der apo treuhand ag wesentlich geprägt. Als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen sowie der bestandenen Prüfung freut es uns, Gabriela Marsic zur Prokuristin und stellvertretenden Mandatsleiterin bei der apo treuhand ag per 1. Januar 2024 zu befördern.

Herzliche Gratulation Gabriela zur bestandenen Prüfung und zu deiner Beförderung! Wir wünschen dir sowohl auf deinem beruflichen Weg bei der apo treuhand ag wie auch auf dem privaten Lebensweg viel Erfüllung und alles Gute!

Wir gratulieren Mirjam Gerber herzlich zur Beförderung zur Handlungsbevollmächtigten bei der apo treuhand ag per 1. Januar 2023.

Mirjam Gerber ist seit dem 3. November 2017 als Treuhand-Generalistin bei der apo treuhand ag tätig. Nebstdem Sie in dieser Zeit unsere Kundinnen und Kunden immer mit grossem Einsatz auf qualitativ hohem Niveau betreut hat, konnte Sie im Herbst 2022 die anspruchsvolle Berufsprüfung zur Treuhänderin mit eidg. Fachausweis abschliessen. Die Beförderung von Mirjam Gerber erfolgte bereits im Frühjahr 2023 als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen sowie der bestandenen Prüfung.

Herzliche Gratulation Mirjam zu deiner Beförderung! Wir wünschen dir sowohl auf deinem beruflichen Weg bei der apo treuhand ag wie auch auf dem privaten Lebensweg viel Erfüllung und alles Gute!

Es freut uns ausserordentlich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Corinne Moser die anspruchsvolle Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen bestanden hat und neu den geschützten Titel «Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis» führen darf.

Corinne Moser ist seit dem 1. November 2019 als Treuhand-Generalistin bei der apo treuhand ag tätig. In dieser Zeit betreute sie unsere Kundinnen und Kunden immer mit grossem Einsatz auf qualitativ hohem Niveau. Als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen sowie der bestandenen Prüfung freut es uns, Corinne Moser zur Handlungsbevollmächtigten bei der apo treuhand ag per 1. Januar 2024 zu befördern.

Herzliche Gratulation Corinne zur bestandenen Prüfung und zu deiner Beförderung! Wir wünschen dir sowohl auf deinem beruflichen Weg bei der apo treuhand ag wie auch auf dem privaten Lebensweg viel Erfüllung und alles Gute!

Es freut uns ausserordentlich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Rachel Wenger die anspruchsvolle Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen bestanden hat und neu den geschützten Titel «Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis» führen darf.

Rachel Wenger ist seit dem 1. Juni 2022 als Treuhand-Generalistin bei der apo treuhand ag tätig. In dieser Zeit betreute sie unsere Kundinnen und Kunden immer mit grossem Einsatz auf qualitativ hohem Niveau. Als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen sowie der bestandenen Prüfung, freut es uns, Rachel Wenger zur Handlungsbevollmächtigten bei der apo treuhand ag per 1. Januar 2024 zu befördern.

Herzliche Gratulation Rachel zur bestandenen Prüfung und zu deiner Beförderung! Wir wünschen dir sowohl auf deinem beruflichen Weg bei der apo treuhand ag wie auch auf dem privaten Lebensweg viel Erfüllung und alles Gute!

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Unser Büro bleibt vom 23. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024 geschlossen. 

Gerne sind wir ab dem 3. Januar 2024 wieder für Sie da.

apoNews Dezember 2023

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